Besoldung
Hier möchten wir Sie über die neuesten Entwicklungen in der Besoldungsdiskussion informieren und direkten Zugang zu weiterführenden Dokumenten anbieten.
• 31. März 2011: Stellungnahme zur verzögerten Übernahme der Besoldungserhöhung
In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren der Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte und die Vereinigung der Bremischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter den Gesetzentwurf des Bremer Senats zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge.Gesamter Text als PDF-Download
• Aktualisierter Antrag auf amtsangemessene Vergütung (Stand: Oktober 2009)
Information für Mitglieder: Zu den im Jahr 2007 gestellten Anträgen auf amtsangemessene Vergütung (siehe unten stehende Zusammenfassung zum Stand der Dinge bis Juni 2009) hat die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen mit Schreiben vom 28.07.2009 nun mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die vier Verfahren auszusetzen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einigen dort anhängigen ähnlichen Verfahren. Jene Verfahren betreffen mehrere Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Arnsberg, die die Frage zum Thema haben, ob die Streichung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzuwendung mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind (2 BvL 3/08, 2 BvL 4/08, 2 BvL 5/08, 2 BvL 6/08 und 2 BvL 13/08), sowie einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig (2 BvL 17/08), der die Frage aufwirft, ob die Alimentation des Klägers mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist. Zwar betreffen diese Verfahren konkret Beamte der Besoldungsgruppen A 9 und A 10. Da das BVerfG laut VG Bremen aber anstrebe, in diesen Verfahren noch in diesem Jahr zu entscheiden, sei es sinnvoll, zunächst die Einschätzung des BVerfG zu der Frage abzuwarten, ob die derzeitge Besoldung noch verfassungsrechtlichen Maßstäben entspreche. Ergänzend hat die Kammer des Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.03.2008 (2 C 49/07 - BVerwGE 131, 20) auch eine Absenkung der Alimentation unter das verfassungsrechtlich gebotene Niveau nicht dazu führe, dass bestimmte Kürzungs- oder Streichungsregelungen unwirksam oder unanwendbar seien. Da zu dem einzelne Besoldungsleistungen wie etwa die jährliche Sonderzuwendung hinsichtlich ihres Bestandes und ihrer Höhe keinen verfassungsrechtlichen Schutz genössen, könnten Beamten aufgrund des besoldungsrechtlichen Vorbehalts des Gesetzes und des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers daher auch dann, wenn die Verfassungsmäßigkeit ihrer Alimentation in Frage steht, keine Besoldungsleistungen zugesprochen werden, die gesetzlich nicht vorgesehen sind. Vielmehr seien sie darauf zu verweisen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Die Kammer des VG Bremen hat den Klägern daher nahe gelegt, die bisher gestellten Anträge entsprechend anzupassen.
Nach Rücksprache mit den mandatierten Rechtsanwälten ist in den anhängigen Verfahren der Aussetzung zugestimmt worden. Zudem werden dem Hinweis des Verwaltungsgerichts folgend jetzt nur noch die bisher als Hilfsanträge anhängig gemachten Anträge auf Feststellung gestellt, dass das den Klägern gezahlte Nettoeinkommen verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist. Angesichts des Hinweises des VG Bremen auf das Urteil des BVerwG vom 20.03.2008 erscheint es allerdings ratsam, auch die ursprünglich bei Performa-Nord gestellten Anträge umzustellen, um im Falle eines - äußerst ungewissen – Klageerfolgs der beim VG Bremen anhängigen Klageverfahren ein Auseinanderlaufen mit den zum Ruhen gebrachten Verfahren zu verhindern.
Hinzu kommt ein Weiteres: Die Alimentationsansprüche müssen jeweils "zeitnah", nämlich jeweils innerhalb des laufenden Kalender- bzw. Haushaltsjahrs geltend gemacht werden. Um zu vermeiden, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die seinerzeit gegenüber Performa Nord einen Antrag auf Zahlung der Sonderzahlung 2006 gestellt haben, ihr bisheriges Begehren umstellen und noch dazu in jedem Jahr erneut einen entsprechenden Antrag stellen müssen, hatten wir zusammen mit den Kollegen vom BDVR versucht, von der Senatorin für Finanzen eine Zusage des Inhalts zu erhalten, dass die eingelegten Widersprüche wegen des Wegfalls der Sonderzahlung 2006 als Widersprüche im Hinblick auf die geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der Gesamtalimentation gewertet und diese Widersprüche als auch für die Folgejahre eingelegt angesehen werden. Eine solche Zusage hat die Senatorin für Finanzen jedoch abgelehnt. Vor diesem Hintergrund dürfte es sich vorsichtshalber empfehlen, das Begehren gegenüber Performa Nord baldmöglichst umzustellen und einen entsprechenden Antrag zudem jedes Jahr erneut - bitte direkt bei Performa Nord - einzureichen. Einen entsprechenden Musterantrag finden Sie beigefügt. Auf die in diesem Musterantrag erbetene Bestätigung der Performa Nord werden wir rechtzeitig hinwirken. Hierüber wie über die weitere Entwicklung in den anhängigen Klageverfahren werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
aktualisierter Antrag als PDF-Download• Antrag auf amtsangemessene Vergütung (Stand: Juni 2009)
Die angemessene Besoldung von Richtern und Staatsanwälten ist eines unserer zentralen Themen. Auf Initiative unseres Vereins sowie des Landesverbandes des Bundes Deutscher Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DBVR) hatten im Jahr 2007 über 130 Kolleginnen und Kollegen aus Anlass der seinerzeitigen ersatzlosen Streichung des Weihnachtsgelds Verfahren auf Neufestsetzung Ihrer Bezüge für Dezember 2006 eingeleitet. Bis auf vier seit geraumer Zeit beim Verwaltungsgericht Bremen anhängige Musterverfahren sind die Verfahren, soweit über sie noch nicht bestandskräftig entschieden wurde, im Einvernehmen mit Performa-Nord zum Ruhen gebracht. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung der vier Musterklagen steht noch nicht fest.
Auch nach der jüngsten Besoldungserhöhung zum 01.11.2008 um 2,9 % sind wir der Auffassung, dass die derzeitige Höhe der R-Besoldung aufgrund der zahlreichen Einschnitte der vergangenen Jahre bzw. der nicht erfolgten oder verzögerten Anpassungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation nicht mehr bzw. noch immer nicht wieder genügt und daher deutlich anzuheben ist. Wenngleich nicht prognostiziert werden kann, ob auch die Verwaltungsgerichte und letztlich das BVerfG diese Ansicht teilen, könnte es sich für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die seinerzeit keinen Antrag auf eine Neufestsetzung der Bezüge gestellt haben, insbesondere auch für die erst danach eingestellten, dennoch empfehlen, ebenfalls noch einen auf amtsangemssene, verfassungsgemäße Alimentation gerichteten Antrag an die Performa-Nord zu richten. Für den Fall, dass die anhängigen Verfahren in einigen Jahren Erfolg haben sollten, wäre nämlich keineswegs gesichert, dass davon auch diejenigen profitieren würden, die sich an den Verfahren nicht beteiligt haben. Es erscheint daher sinnvoll, den Antrag für 2008 zeitnah zu stellen und darin ggf. auf die anhängigen Verfahren zu verweisen. Da wir auch damals die Aktion koordiniert habe, stehen wir für Rückfragen natürlich gerne zur Verfügung und würden uns freuen, wenn Sie uns benachrichtigen, falls Sie sich zu einem Antrag entschließen.
• Positionspapier zur Besoldung und Versorgung der Richter und Staatsanwälte
Gemeinsame Erklärung der Bundesverbände von DRB und DBVR zur verfassungswidrigen R-Besoldung
Gesamter Text als PDF-Download• Presseerklärung des DRB und des BDVR zur ungenügenden Besoldung der Richter und Staatsanwälte
Besoldungsexperten des DRB und des BDVR sind unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass die Besoldung der Justiz sich nicht mehr im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen Alimentation hält.
Gesamter Text als PDF-Download